Allgemeine Informationen

Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine wissenschaftlich begründete, psychoanalytische Methode zur Heilung bzw. Besserung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen bei Kindern und Heranwachsenden (bis zum 21. Lebensjahr).

Die Ausbildung am mpi erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens 5 Jahre. Sie schließt mit der staatlichen Prüfung und dem Erwerb der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit zwei Fachkunden in analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (verklammerte Ausbildung) ab.

Dies berechtigt zur Eintragung ins Arzt-/Psychotherapeutenregister und zur Beantragung einer Kassenzulassung, um sich in einer eigenen Praxis niederzulassen. Außerdem sind analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Kliniken, Beratungsstellen und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der auslaufenden Ausbildung nach den Regularien des Psychotherapeutengesetzes (PTG) keine Bewerbungen für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mehr annehmen.


Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Zulassung ist ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium (Masterabschluss) in einem der folgenden Fächer:

  • Psychologie
  • Pädagogik
  • Erziehungs-/Bildungswissenschaften
  • Sozialpädagogik
  • Soziale Arbeit
  • Sonderpädagogik
  • Medizin (mit Facharztweiterbildung Pädiatrie)

Wir empfehlen, daß die Bewerber*innen nach Abschluß ihres Studiums praktische Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen sammeln. Die Bewerbung ist aber auch unmittelbar nach dem Studium möglich.

Die Zulassungsvoraussetzungen werden formal durch das Psychotherapeutengesetz geregelt (§ 5, Abs. 2, Ziff. 2 - Ausbildung und staatliche Prüfung). Bei abweichenden Abschlüssen oder Auslandsdiplomen muss eine gesonderte Prüfung durch das Landesprüfungsamt für Psychotherapie in Mainz vorgenommen werden.

Bewerbung

Die Zulassung zur Ausbildung setzt die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber*in voraus. Über die persönliche Eignung entscheidet der Ausbildungsausschuss, nachdem die Bewerber*in drei Interviews mit jeweils einer Lehranalytiker*in und zwei AKJP-Supervisor*innen unseres Instituts durchgeführt hat. Für diese Interviews wird einmalig eine Bewerbungsgebühr von 200,- Euro erhoben.

Die Bewerbung für die Zulassung ist an die Geschäftsführung des Instituts über das Sekretariat zu richten. Die Zulassung erfolgt in der Regel zum bevorstehenden Semester (April oder Oktober). Liegen die Bewerbungsunterlagen vollständig vor, bekommt die Bewerber*in die Liste der Analytiker*innen zugeschickt, die zur Durchführung der Zulasssungsinterviews berechtigt sind und kann die Termine für die Interviews vereinbaren.

An Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • In einfacher Kopie:
    1. Beglaubigte Abschriften der Schulabschlusszeugnisse
    2. Beglaubigte Abschriften der Zeugnisse über den Berufsabschluss
    3. Zeugnisse über die berufliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
    4. Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)

Gemäß §1 (3) PsychThG umfasst die Ausbildung mindestens 4200 Stunden. Die zu leistenden Ausbildungsinhalte setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • theoretische Ausbildung (700 Stunden)
  • praktische Ausbildung in der Institutsambulanz (1000 Stunden)
  • praxisbegleitende Einzelsupervision der Ausbildungsbehandlungen (250 Stunden)
  • klinisches Praktikum (1200 Stunden) in einer Einrichtung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung
  • psychosomatisches Praktikum in der Institutsambulanz (600 Stunden)  
  • psychoanalytische Selbsterfahrung in Einzelsitzungen - Lehranalyse (mit mindestens 300 Stunden).

 

Die Ausbildung erfolgt in zwei Abschnitten.

Im ersten Ausbildungsabschnitt liegt der Schwerpunkt auf folgenden Bausteinen:

  • Aneignung theoretischer Grundkenntnisse in den Lehrveranstaltungen
  • Kontinuierliche teilnehmende Beobachtung eines Babys während dessen ersten Lebensjahrs (Säuglingsbeobachtung)
  • Durchführung von diagnostischen Interviews (Erstinterviews) unter engmaschiger (1:1) Einzelsupervision. Damit kann ein Jahr nach der Zulassung begonnen werden.

Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden überwiegend in den Abendstunden sowie vereinzelt an Samstagen statt. Die zeitliche Planung der Seminare orientiert sich weitgehend am universitären Semesterrhythmus.

Nach Ende der ersten zehn durchgeführten Erstinterviews kann die Anmeldung zur Zwischenprüfung in Form eines institutsinternen Kolloqiums über einen Diagnostikfall stattfinden. Die bestandene Zwischenprüfung leitet den zweiten Ausbildungsabschnitt ein und berechtigt zur Durchführung psychoanalytischer und tiefenpsychologisch fundierter Ausbildungsbehandlungen unter Supervision (praktische Ausbildung). Die vertiefende theoretische Ausbildung im Abendstudium begleitet weiterhin die praktische Ausbildung.

Schließlich berechtigt  das Bestehen eines institutsinternen Fallkolloqiums zur Anmeldung zur staatlichen Prüfung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.

Praktische Ausbildung:

In unserer Institutsambulanz für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden Erstgespräche und Behandlungen durchgeführt.

Die Ausbildungsbehandlungen werden fortlaufend von kasuistischen Seminaren und Supervisionen begleitet, die von erfahrenen TherapeutInnen angeboten werden.

 

Praktische Tätigkeit I:

1200 Stunden der praktischen Tätigkeit („Psychiatriejahr“) müssen in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik abgeleistet werden, davon können höchstens 600 Stunden auch bei niedergelassenen Kinder- und JugendpsychiaterInnen absolviert werden. Unser Institut selbst kooperiert mit verschiedenen Einrichtungen in der Region, neue Kooperationsverträge können geschlossen werden.

 

Praktische Tätigkeit II:

Weitere 600 Stunden praktischer Tätigkeit in der kinder- und jugendpsychotherapeutischen/ psychosomatischen Versorgung werden in der Ambulanz des Instituts durch die Erhebung von Erstinterviews sowie durch die verpflichtende Teilnahme an den Ambulanzkonferenzen, in denen alle Diagnostik- und Behandlungsfälle vorgestellt werden, erbracht.

Die Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in findet auf der Grundlage folgender Bestimmungen statt:

Name Funktion Telefonnummer Email
Susanne Singer Ansprechpartnerin für die Ausbildung 06131-175835 info@mpi-mainz.de
Jürgen Sandmann kommissarische Leitung der Kinder- und Jugendlichenambulanz 06131-501738 info@mpi-mainz.de
Julia-Sabrina Nacheva Kandidatensprecherin 06131-501738 kand.akjp[at]mpi-mainz.de
Katharina Droste Kandidatensprecherin 06131-501738 kand.akjp[at]mpi-mainz.de
Constanze Deffland Kandidatensprecherin 06131-501738 kand.akjp[at]mpi-mainz.de