Psychotherapie - häufige Fragen

Wir beantworten hier Fragen zur Psychotherapie, die häufig gestellt werden. Sollten Sie Ihre Frage in dieser Liste nicht finden, können Sie uns gern jederzeit kontaktieren.

Therapieplatz

Der Begriff "Therapieplatz" wird häufig verwendet, es geht aber eigentlich nicht um einen "Platz", sondern um Zeit. Eine Psychotherapie findet meist zu festgelegten Zeiten einmal oder mehrfach pro Woche statt. Die Therapeut*in plant dann Ihren Termin beispielsweise immer montags von 16.00 bis 16.50 Uhr ein. Sind auf diese Weise alle Stunden bei der Therapeut*in vergeben, können also keine neuen Patient*innen mehr angenommen werden (es ist dann "kein Therapieplatz mehr frei").

An unserem Institut gibt es mehrere Therapeut*innen, deshalb sind die Chancen höher, dass Sie bzw. Ihr Kind zeitnah einen Therapieplatz bekommen können.


Ablauf

Zunächst wird geprüft, ob eine Psychotherapie in Frage kommt und wenn ja, welche. Eine ausführliche Beschreibung dieses Vorgehens finden Sie hier.

Zusammengefasst sind die Schritte wie folgt: Bitte rufen Sie zunächst bei uns an oder schreiben Sie eine Email. Wir vereinbaren danach mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch, in dem Sie mit der Therapeut*in klären, ob für Sie eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist ("Sprechstunde").

In weiteren Gesprächen können Sie und die Therapeut*in prüfen, ob Sie zusammen arbeiten möchten ("Probatorische Gespräche").

Ein Erstgespräch können wir in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen anbieten.

Weitere Gespräche zur Klärung und Diagnostik finden meist ab der folgenden Woche statt.

Sollte eine Psychotherapie für Sie bzw. Ihr Kind in Frage kommen und Sie diese wünschen, können Sie anschließend einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Meist erhalten Sie dann innerhalb von ein bis zwei Monaten die Entscheidung der Kasse zugeschickt.

Die Ambulanzen des mpi sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen zur Abrechnung ihrer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Sie bieten ihre Leistungen auch privat Krankenversicherten und Selbstzahlern an.

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, nachdem durch einen Antrag auf Psychotherapie festgestellt worden ist, dass eine Behandlung notwendig ist. Privat Versicherte sollten vorher mit ihrer Kasse prüfen, ob sie die Kosten übernimmt.

Die Kosten für die Vorgespräche ("Sprechstunde" und "Probatorische Sitzungen") werden in jedem Fall von Ihrer Kasse übernommen. Sie können auch bei mehreren Therapeut*innen probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen.

Nein, Sie können einfach mit Ihrer Versichertenkarte zu uns kommen. Eine Überweisung ist nicht nötig.

    Um dies herauszufinden, sprechen Sie am besten mit einer Psychotherapeut*in. Die Antwort auf diese Frage hängt sowohl davon ab, unter welchen Problemen Sie bzw. Ihr Kind leiden und was Sie für sich bzw. Ihr Kind erreichen möchten, als auch von Ihrer gegenwärtigen Lebenssituation.

    Für eine Terminvereinbarung können Sie anrufen oder eine Email schicken.