Allgemeine Informationen

Das Mainzer Psychoanalytische Institut bietet Psycholog*innen und Ärzt*innen die Aus- und Weiterbildung in analytischer Psychotherapie und Psychoanalyse nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) an, die den internationalen Standards der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPA) genügt. Durch die Einbindung unseres Instituts in DPV und IPA findet eine externe Qualitätssicherung der Aus- und Weiterbildung statt. Eine Broschüre der DPV bietet umfangreiche Informationen hierzu an.

Neben der integrierten Ausbildung, in der analytische Psychotherapie zusammen mit tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie vermittelt wird, bietet das Mainzer Psychoanalytische Institut darüber hinaus die Möglichkeit, eine eigenständige Aus- bzw. Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (auch als zweite Fachkunde) zu absolvieren.

Die Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie orientiert sich an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT).

Zugleich erfüllt die Ausbildung die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes und der Ärztekammer. Ärzt*innen erwerben berufsrechtlich die Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse" und Psycholog*innen die Approbation in Psychologischer Psychotherapie. Damit sind Psychoanalytiker*innen berechtigt, sowohl die tiefenpsychologisch fundierte als auch die analytische Psychotherapie auszuüben, Tiefenpsycholog*innen sind zur Ausübung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie berechtigt.

Nach Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen der Bedarfsplanung können sie sich niederlassen und innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Leistungen abrechnen.

Voraussetzungen

abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium in einem der folgenden Fächer:

  • Psychologie (Diplom oder Master)
  • Medizin

Bewerbung

Bitte schreiben Sie uns zuerst eine Email oder rufen Sie uns auch gerne an. Der Leiter des örtlichen Ausbildungsausschusses wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. So können Sie sich zunächst einmal orientieren und informieren.

Für die Bewerbung benötigen Sie dann danach noch die folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsformular (erhalten Sie nach dem Gespräch mit der Ausbildungsleitung vom Sekretariat)
  • Lebenslauf (Freitext)
  • Paßbild
  • Namen der 3 Lehranalytiker*innen bzw. 2 Lehrtherapeut*innen (bei TfP-Ausbildung), mit denen Sie die Zulassungsinterviews geführt haben

Zulassung

Die Zulassung zur Ausbildung setzt die persönliche Eignung voraus. Über die persönliche Eignung befindet der zentrale Ausbildungsausschuß der DPV nach drei Interviews mit Lehranalytiker*innen des Instituts, oder bei Bewerbung für die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie der örtliche Ausbildungsausschuss des Instituts nach zwei Interviews mit Lehrtherapeut*innen. Im Falle der Zulassung schließen die Ausbildungsteilnehmer*innen mit dem Institut einen Ausbildungsvertrag ab.

Unsere Ausbildungskapazitäten für 2024 sind bereits ausgeschöpft. Für das Jahr 2025 stehen noch einige wenige Plätze zur Verfügung.

Das Curriculum richtet sich nach Qualitätsanforderungen der DPV, den Richtlinien der DGPT, den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes und der Weiterbildungsordnung für ÄrztInnen.

Die folgenden Bestandteile sind entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und werden vom Institut angeboten.

Für die Approbation als Psychologische PsychotherapeutIn:

  • Selbsterfahrung: 300 h (bei analytischer Ausbildung); 150 h (bei tiefenpsychologisch fundierter Ausbildung)
  • Theoretische Ausbildung: 600 h
  • Praktische Ausbildung: bei tiefenpsychologisch fundierter Ausbildung: 500 h; bei analytischer Ausbildung: 750 h
  • Praktische Tätigkeit I ("Psychiatriejahr"): 1200 h
  • Praktische Tätigkeit II ("Psychosomatikhalbjahr"): 600 h

Für approbierte PsychotherapeutInnen, die eine zweite Fachkunde erwerben möchten:

  • Selbsterfahrung: 360 h (bei analytischer Weiterbildung); 150 h (bei tiefenpsychologisch fundierter Weiterbildung)
  • Psychoanalytische Theorie: 460 h
  • Praktische Weiterbildung: 760 h
  • Supervision: 180 h

Für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse bei ÄrztInnen:

  • Selbsterfahrung: 250 h
  • Theoretische Weiterbildung: 240 h
  • Untersuchung und Behandlung: 750 h

 

Praktische Ausbildung:

In unserer Institutsambulanz werden Erstgespräche und Behandlungen durch die Ausbildungsteilnehmer durchgeführt.

Die Behandlungen werden fortlaufend von kasuistischen Seminaren und Supervisionen begleitet, die von erfahrenen Analytikern und Therapeuten angeboten werden.

Praktische Tätigkeit I:

Wir haben Verträge mit mehreren psychiatrischen Kliniken abgeschlossen, in denen dieser Teil der Ausbildung („Psychiatriejahr“) absolviert werden kann.

Praktische Tätigkeit II:

Das „Psychosomatikhalbjahr“ kann im Rahmen unserer Institutsambulanz geleistet werden.

Die Ausbildung zur Psychologischen PsychotherapeutIn erfolgt nach:

  • der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInen (PsychTh-APrV)
  • dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Informationen zur Prüfung erhalten Sie beim Landesprüfungsamt.

Die Weiterbildung "Psychoanalyse" für ÄrztInnen entspricht den Bestimmungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz; sie ist bundesweit anerkannt.

 

    Weitere Fragen und Antworten zur Aus- bzw. Weiterbildung finden Sie hier.

    Name Funktion Email
    Steffi Keßeler-Scheler Leiterin des örtlichen Ausbildungsausschusses oeAA.dpv@mpi-mainz.de
    Martina Bröckel und Matthias Adler Leitung des Ausbilungsausschusses Tiefenspychologisch fundierte Psychotherapie ausb-tp@mpi-mainz.de
    Jürgen Sandmann Leiter der Erwachsenenambulanz info@mpi-mainz.de
    Christina Demetriou Kandidatensprecherin kand.dpv@mpi-mainz.de
    Bianca Tiator Kandidatensprecherin kand.dpv@mpi-mainz.de